Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen psychologischer Beratung und Psychotherapie?
Psychologische Beratung richtet sich an Menschen in belastenden Lebenssituationen, bei Konflikten oder in Phasen der Neuorientierung.
Sie ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung bei diagnostizierten psychischen Erkrankungen.
Meine Beratung unterstützt Sie dabei, Klarheit zu gewinnen, Ressourcen zu stärken und neue Lösungswege zu entwickeln. Sie erfolgt privat und ohne Abrechnung über die Krankenkasse.
Wird die Beratung von der Krankenkasse übernommen?
Nein. Meine Beratung verfügt über keine Kassenzulassung und ist eine Selbstzahlerleistung.
Das ermöglicht zeitnahe Termine, flexible Gestaltung und eine individuelle Begleitung ohne bürokratische Vorgaben.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel sind zeitnahe Termine möglich, da keine kassenärztlichen Vorgaben berücksichtigt werden müssen.
Kontaktieren Sie mich gerne, um aktuelle Verfügbarkeiten zu erfahren.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Das Erstgespräch dauert etwa 20 Minuten und ist kostenfrei.
Wir klären Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und organisatorische Fragen. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie die Beratung beginnen möchten.
Wie viele Sitzungen sind notwendig?
Das ist individuell unterschiedlich. Manche Anliegen lassen sich in wenigen Sitzungen klären, andere benötigen eine längere Begleitung.
Sie bestimmen gemeinsam mit mir Tempo und Umfang der Beratung.
Was bedeutet „systemischer Ansatz“?
Der systemische Ansatz betrachtet Sie nicht isoliert, sondern im Zusammenhang Ihrer Beziehungen und Lebensbereiche – zum Beispiel Familie, Partnerschaft oder Beruf.
Ziel ist es, Zusammenhänge zu verstehen, Muster sichtbar zu machen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Werden Eltern in die Beratung ihres Kindes einbezogen?
Ja, sofern es sinnvoll und hilfreich ist.
Die Einbindung erfolgt transparent und altersgerecht – immer mit Blick auf das Wohl des Kindes.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage. So kann der Termin neu vergeben werden.
Unterliegen die Gespräche der Schweigepflicht?
Ja. Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.

